Zu niedrige Konzessionsabgabe für Erdgas?

8. März 2010 ·

Die Stadt Kaufbeuren hat Klage gegen die Erdgas Schwaben GmbH eingereicht. Hintergrund sind die Konzessionsabgaben, die das Unternehmen an die Stadt gezahlt hat. Der Gasversorger führt nur den geringst möglichen Betrag ab und begründet das damit, dass es sich bei allen Kunden im Stadtgebiet um sog. Sondervertragskunden handelt.

Der Hintergrund des Rechtsstreits ist nicht leicht zu vermitteln, was wohl die Ursache dafür ist, dass er in den regionalen Medien nur stiefmütterlich behandelt wird. Es geht darum, dass die Erdgas Schwaben GmbH, wie alle Energieversorger, Konzessionsabgaben an die jeweiligen Kommunen zahlt. Diese Zahlungen sind ein Ausgleich für die Nutzung der Wege und Straßen, in denen das Leitungsnetz verlegt ist. Die Höhe richtet sich nach der Menge des durchgeleiteten Gases und nach dem Vertragsverhältnis zu den Endkunden.

Grob zusammengefasst wird dabei zwischen Tarif- und Sondervertragskunden unterschieden. Als Sondervertragskunden galten ursprünglich alle die Kunden, die mit der Erdgas Schwaben eine individuell ausgehandelte Liefervereinbarung hatten, typischerweise sind das Großabnehmer. Mit Einführung von sog. Sonderpreisen (Tarif „Comfort“) hat die Erdgas Schwaben GmbH selbständig alle Endkunden, die besagte Sonderpreise gebucht haben, als Sonderkunden eingruppiert. Das geschah aber nicht nur deswegen, um ein besonderes Verhältnis zum Kunden zu pflegen, sondern vor dem Hintergrund einer niedrigeren Konzessionsabgabe, die für Sondervertragskunden 0,03 Ct/kWh beträgt. Regulär wären es mindestens 0,22 Ct/kWh, also über das 7fache.

Hochgerechnet auf eine Gemeinde mit 1000 Haushalten, die an die Gasversorgung angeschlossen sind und einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15000 kWh haben, fliessen damit 28500 € zu wenig in den Gemeindehaushalt. Mit dem Beispiel kann jeder Kämmerer das auf seine Gemeinde hochrechnen. Leider sind die Zahlungen im Rahmen der Konzessionsabgaben nicht transparent, so, dass jede Gemeinde darauf angewiesen ist, den Zahlen der Erdgas Schwaben GmbH zu vertrauen.

Die Interessengemeinschaft “Verbraucher – Erdgas Schwaben“ hat zahlreiche Gemeinden im Versorgungsbereich der Erdgas Schwaben GmbH, darunter auch die Stadt Schwabmünchen, auf den Sachverhalt hingewiesen. Die Resonanz war gelinde gesagt bescheiden. Immerhin hat die Stadt Kaufbeuren jetzt Klage gegen die Erdgas Schwaben GmbH eingereicht, um auf juristischem Weg den zu niedrigen Konzessionszahlungen Einhalt zu gebieten (Quelle). Im Vorfeld dieses Rechtsstreits hat der Gasversorger bereits eingeräumt, dass man nur den niedrigst möglichen Betrag von 0,03 Ct/kWh abführe. In der Verhandlung, für die noch kein Termin feststeht, wird es also primär darum gehen, wann Endkunden als Sondervertragskunden einzustufen sind.

Dieses Thema und sicher auch die jüngste Beurteilung des OLG München, zur Frage der öffentlichen Bekanntgabe von Preisänderungen (siehe Blogeintrag von RA Michael Langhans), wird am kommenden Donnerstag, beim Treffen der Interessengemeinschaft “Verbraucher – Erdgas Schwaben“ besprochen werden. Zu der offenen Veranstaltung ist jeder eingeladen, der mit der Erdgas Schwaben GmbH hadert und gar im Rechtsstreit mit ihr liegt. Es findet am 11. März 2010 um 19.30 Uhr im Gasthof Krone in Königsbrunn statt.

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Ein Kommentar zu “Zu niedrige Konzessionsabgabe für Erdgas?”

  1. [...] auch Niedertarif bzw. Nachtstrom genannt wird. Im Gegensatz zum Erdgas, gibt es beim Strom keine Zweifel über Sondervertragskunden. Als Tarifkunden gelten alle Verbraucher mit max. 1 kV Anschlussspannung, die einen [...]

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