Google Street View im Visier
Die Fahrzeuge, die Aufnahmen für den Dienst “Google Street View“ machen, sind zur Zeit auch in unserer Region unterwegs. Das hat viele Bürger und die Politik aufgeschreckt. Spätestens seitdem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner ihre Bedenken gegenüber Google öffentlich gemacht hat, ist eine breite Debatte um den Datenschutz entstanden, die sich leider zu einseitig auf das Unternehmen Google beschränkt. Was dabei völlig ausser Acht gelassen wird ist, dass die Datensammelwut bereits an anderer Stelle vollkommen üblich ist. Überwachungskameras befinden sich nicht nur an Stellen, wo man sie vermutet, etwa in Banken, sondern auch an vermeintlich unverfänglichen Orten. Ähnlich verhält es sich mit Rating und Scoring-Agenturen, die im Autrag von Unternehmen die Bonität eines Kunden beurteilen. Eine Gesetztesänderung von 2009 verhindert nach wie vor, dass Bürger umfassend Informationen über die Daten,die bei der Schufa über sie gespeichert werden.
Lohnt sich da die Aufregung über “Google Street View“? Schön wäre es wenn sich daraus eine umfassende Diskussion um Datenschutz und Persönlichkeitsrechte entwickeln würde. Tatsächlich gibt es eine rein von persönlichen Befindlichkeiten geprägte Auseinandersetzung. Exemplarisch: In einem Artikel der AZ wird der Schwabmünchner Bürgermeister Lorenz Müller so wiedergegeben:
„Deswegen sei es wichtig, dass sich die Bürger gegen die Veröffentlichung der Bilder wehren können, sagt Schwabmünchens Bürgermeister Lorenz Müller. „Verteufeln würde ich das Angebot aber nicht“, betont er. Müller hat sich selbst vor einer Reise Google-View-Bilder von seinem Urlaubsort angesehen. Dass sein Haus bald im Internet zu sehen ist, dagegen will der Bürgermeister allerdings Widerspruch einlegen.“
„Deswegen“ meint die Möglichkeit, dass die Bilder von “Google Street View“ von Kriminellen genutzt werden können.
Kein Wort davon, dass die Daten sicher auch von Rating und Scoring-Agenturen verwendet werden könnten. Wirklich verwunderlich ist aber, mit welcher Selbstverständlichkeit “Google Street View“ für die eigene Urlaubsplanung genutzt wird, das eigene Anwesen aber gefälligst nicht im Netz erscheinen soll. Öffentliche Gebäude wie das Rathaus hingegen wiederum schon, Kindergärten und Schulen eher nicht. Für sich genommen gibt es für die Entscheidungen sicher gute Gründe, das kann man nur schwer in Abrede stellen. Logisch nachvollziehbar ist die Unterscheidung zwischen dem eigenen Haus und dem Verwaltungsgebäude nicht. Die Argumentation ist beileibe kein Einzelfall, sondern fast schon die Regel. Insofern nimmt Müller dabei sicher auch Bedenken der Bevölkerung auf und artikuliert stellvertretend.
Ich bin sicher kein Freund von Konzentrationsprozessen bei Unternehmen, wie sie auch bei Google stattfinden und habe dazu schon ein paar Artikel geschrieben. Was sich aktuell in Sachen “Google Street View“ an Diskussionsbeiträgen, vor allem durch die klassichen Medien zieht, erschliesst sich mir nicht ganz. Im Gegenteil, ich sehe sogar die Gefahr, dass auf dem Rücken der Google-Diskussion die Panoramafreiheit, die für eine freie Berichterstattung unabdingbar ist, eingeschränkt wird. Es ist schon eigenartig, dass ausgerechnet jetzt zum großen Widerstand geblasen wird. Die Politik ist in ihrer Datensammelwut nur noch durchs Bundesverfassungsgericht zu stoppen, etwa bei der Vorratsdatenspeicherung. Verlage kloppen sich mit Google um Einnahmemodelle. Zur Sühne kleinster Vergehen werden Überwachungskameras herangezogen. Wahl
Ursprünglich war ich ebenfalls nicht allzusehr von der Veröffentlichung der Streetview-Aufnahmen begeistert, in der Abwägung von Vor- und Nachteilen, die “Google Street View“ hat, habe ich mich dann aber entschlossen keinen Widerspruch einzulegen. Nun soll meine persönliche Meinung niemanden daran hindern gegen die Veröffentlichung Widerspruch einzulegen. Auf der Webseite der Stadt Schwabmünchen finden sich entsprechende Hinweise zum Widerspruchsverfahren.
Foto: flickr-Benutzer jamesturnbull lizensiert unter Creative Commons CC by-sa





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