Google Street View light

17. Juni 2010 ·

Das hilft alles Wehklagen nichts. Seit wenigen Tagen ist Google Street View für Schwabmünchen verfügbar. Der Funktionsumfang ist eher beschränkt, dafür gibt es keine verpixelten Gesichter und Nummernschilder sind meistens erkennbar- ganz legal.

Lassen wir mal die mehr oder weniger qualifizierten Bemerkungen vieler Politiker zum Thema Google Street View sein wo sind. Faktisch ist Google Street View umstritten, der rechtliche Hintergrund dazu eher nebulös. In Deutschland gibt es die Panoramafreiheit, die es jedem erlaubt Gebäude zu fotografieren, vorausgesetzt der Fotograf befindet sich auf öffentlichem Grund und benutzt keine Hilfsmittel. Was als Hilfsmittel gilt ist mitunter nicht klar einzugrenzen und an der Stelle tritt besagter Nebel auf. Genau genommen sind auch Teleobjektive in dem Zusammenhang grenzwertige Hilfsmittel, da heute jede billige Digicam extreme Brennweiten ermöglicht, hat sich deren Benutzung aber eingeschliffen. Als die Regelungen zur Panoramafreiheit zum ersten Mal 1876 festgelegt wurden, war die Fotografie praktisch noch in den Kinderschuhen. Was heute als Hilfsmittel betrachtet wird, etwa Tele- und Tilt-Shift-Objektive, waren damals noch nicht gebräuchlich. Heute sind zumindest Teleobjektive in jeder billigen Digikam Standard und niemand käme auf die Idee, deswegen einer Fotografie die Panoramafreiheit abzusprechen.

Was Google Street View versucht wird nach juristischen Kriterien anzukreiden ist der hohe Aufnahmestandpunkt auf 3 Meter Höhe über dem Boden. Das kommt der Benutzung einer Leiter als Plattform gleich, die zweifelsfrei nicht zulässig ist. Aber sähe die Sache anders aus, wenn die Kameras nur auf 2,5 m Höhe wären? Das ist in etwa das was ohne grössere Probleme mit ausgestreckten Armen machbar und rechtlich zulässig ist. Denn um das noch einmal deutlich zu sagen, nichts und niemand kann mich davon abhalten durch die Straßen zu laufen, zu fotografieren und die Bilder anschliessend zu veröffentlichen. Ich wäre nicht einmal verpflichtet die Gesichter der eventuell abgebildeten Personen unkenntlich zu machen, vorausgesetzt sie sind nur Beiwerk der Aufnahme.

Diese Bilder können mit der geographischen Information des Aufnahmestandpunkts dann in Karten eingeblendet werden. Genau dies ermöglicht seit 2005 der Dienst Panoramio. Dieser Dienst wurde 2007 von Google aufgekauft und in Google Maps integriert. Mittlerweile ist die Integration so weit fortgeschritten, dass Bilder, die von Benutern hochgeladen wurden, als eine Art Street View light betrachtet werden können. In der Fuggerstraße sieht das dann z.B. so aus:

Um das noch einmal zu verdeutlichen, das Foto ist nicht arrangiert. Das Bild, das oben zu sehen ist, hat irgendjemand dort eingestellt, der zufällig oder absichtlich in Schwabmünchen Aufnahmen gemacht hat. Aber angenommen jemand oder mehrere würden sich in Schwabmünchen auf den Weg machen und mit ihren Kameras alle Häuser fotografien und sie anschliessend bei Panoramio einstellen. Innerhalb von vielleicht einem halben Jahr wären alle Straßen abgelichtet und kein Mensch hätte die Möglichkeit sich gegen die Veröffentlichung zu wehren.
Im Nachhinein wäre es wahrscheinlich besser gewesen das Thema Google Street View etwas gelassener und vor allem fundierter zu diskutieren. Populismus hat noch niemals zu einem brauchbaren Resultat geführt, erst recht vor dem Hintergrund, dass die Fülle der technischen Möglichkeiten die bereits vorhanden ist, gar nicht bekannt ist.

Dabei muss gestehe ich gerne zu, dass hier in der Umgebung die Diskussion gelassen ablief, wenn ich sie mit dem vergleiche, was ich in der vergangenen Woche im Oberallgäu in der Zeitung gelesen habe. „Hauptsache die Luft scheppert“ ist da noch die harmloseste Formulierung dafür. Doch zurück zur Sachlichkeit. Zu dem Thema empfehle ich den Artikel Persönlichkeitsrecht für Jägerzäune? vom Michael Seemann, der auf „Zeit online“ veröffentlicht wurde. Ausserdem zwei Podcasts, die sich mit juristischen Fragen der Fotografie beschäftigen: Das schwierige Thema Fotorecht + Das Recht am Bild

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